GEMEINSCHAFTS  GARTEN

GARTENNUTZUNG  

Der 3150 qm große Garten ist ein Gemeinschaftsgarten und wird von allen Hausbewohnern genutzt - und auch von mir, der Vermieterin . 

Das Waldstück, das parallel zum Grundstück verläuft – zwischen Eilshorst und Ostring - gehört auch zum Anwesen und kann „waldgemäß“ genutzt werden – z.B. zum Feuerholz holen. 

                                                               

GARTENEINRICHTUNG                                                                             

In den Mieten ist ein Beitrag enthalten für Anschaffungskosten von Dingen, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen: Pavillion, Tische, Stühle, Pavillon, Feuerpfanne, mehrere Schaukeln u.a.

 

GARTENGESTALTUNG  

Ich habe das Haus im September 2012 erworben. Der Garten war damals sehr zugewachsen, vermüllt und verwildert. Es wurde viel gerodet, so dass die ganz besonderen, teils 150 Jahre alten Bäume jetzt sehr viel besser zur Geltung kommen - zugleich aber Haus und Garten heller und sonniger sind..

Es wurden Staudenbeete angelegt, ein Himbeerspalier, Erdbeere- und Gemüsebeete und  15 Bäume neu gepflanzt - überwiegend Obstgehölze  aber auch Weiden, Sumpfzypressen, Buchen. eine Catalpe, einige Birken sowie Blütenbäume und -sträucher:  Hartriegel, Magnolien,  japanische Kirsche,  Flieder, Ginster, Mandelbäumchen u.a. - es wird auch in Zukunft Veränderungen geben.

 

Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des facettenreichen Gartens - wie auch der wunderschöne Ausblick aus allen Fenstern des Hauses - tragen heute ganz entscheidend zu dem besonderen Wohnwert in der Hopfenbachvilla bei.

 

 

GARTENPFLEGE

Jeder Mieter verpflichtet sich zu durchschnittlich 3 Std Gartenarbeit mtl. (Wochenendfahrer 2 Std.) -  je nach Jahreszeit mal mehr, mal weniger - und trägt seine Tätigkeiten in eine Liste ein.  

 

Soweit die anfallende Gartenpflege, die Zeitressourcen oder Kompetenzen der Mieter überschreitet (wie z.B. Baumpflege und Heckenschnitt) werden externe Helfer beauftragt. Die hierfür anfallenden Gartenpflegekosten sind Teil der jährlichen Betriebskostenabrechnung.